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Nachrichten nicht nur aus Köln

 



Schön blöd

 

Ganove ließ Waffe auf Autositz liegen

Diesen Revolver vergaß der Ganove auf dem Beifahrersitz.




Von HENDRIK PUSCH und PETER KÄSMACHER 
 
Kölns dümmster Verbrecher: Mit Haftbefehl gesucht, dieAbschiebung droht. 
Und dann vergisst der Ganove seine Pistole auf dem Sitz des Autos. 
Und brachte die Kripo damit erst auf seine Spur



Die Polizei stellte die Waffe sicher.

Ein Spaziergänger hatte den schwarzen Revolver auf dem 
Parkplatz an der Neusser Landstraße in Worringen entdeckt 
und die Polizei alarmiert.

Streifenbeamte machten sich ein Bild der Lage. Dann übernahm 
die Kripo. Zwei Zivilbeamte observierten den blauen Citroën 
Evasion. 
Der Halter des Wagens: ein gesuchter Straftäter, 
gegen den ein Haftbefehl läuft. Und ein Abschiebeverfahren. 
Der Mann hatte sich den Behörden entzogen.

20.05.2009




Feuer & Explosion bei Ineos

 

Nach einer Explosion in einem Tanklager 
des Chemiewerks Ineos in 
Köln-Worringen war am Montag ein 
Großbrand ausgebrochen. 
Erst nach Stunden konnte das Feuer 
gelöscht werden. 
Die Flammen waren mehr als 
10 Kilometer weit zu sehen.

 

Die A 57 war wegen starker 
Rauchentwicklung über Stunden gesperrt 
und auch der Betrieb zweier 
S-Bahn-Linien musste eingestellt werden. 
Mehrere Menschen mussten sich nach 
Angaben der Feuerwehr wegen 
Haut- und Augenreizungen in ärztliche 
Behandlung begeben. Angrenzende Gebäude 
waren wegen des Feuers vorsorglich 
evakuiert worden. 
Die Höhe des Sachschadens steht 
noch nicht fest.
Auslöser des Feuers sei eine undichte 
Stelle in einem Ethylen-Rohr gewesen, 
sagte Ineos-Geschäftsführer Patrick Giefers. 
Aus der defekten Leitung sei eine 
etwa 15 Meter hohe Stichflamme 
emporgeschossen. 
Das Feuer habe auf einen großen 
Tank mit giftigem Acrylnitril 
übergegriffen und dort die 
Explosion ausgelöst.
(18.3.2008)




Großbrand in Worringen 
gelöscht

Mehrere Menschen wegen 
Haut- und Augenreizungen behandel

Köln (ddp-nrw/ol). Nach dem Großbrand in einem 
Tanklager des Chemiewerks Ineos in 
Köln-Worringen sind Giftstoffe 
in der Luft festgestellt worden. 
Ein Sprecher der Feuerwehr sagte am Dienstag 
auf 
ddp-Anfrage, die Werte seien zwar unbedenklich. 
Dennoch sollten Anwohner Fenster und Türen 
schließen sowie die Klimaanlagen ausschalten. 
Weitere Informationen erhalten
 Bürger unter der Nummer des Bürgertelefons der Feuerwehr,
Ruf 0700 – 0221 – 1111 
und unter der 
Hotline der Firma Ineos, 
Ruf 02133 – 5199333.

 

Inzwischen ist der am Montagnachmittag 
ausgebrochene Großbrand gelöscht. 
Der Feuerwehr sei 
es in der Nacht gelungen, 
die Flammen zu ersticken, 
teilte die Stadt mit. 
Die Sperrungen der 
Autobahn 57 zwischen den Anschlussstellen 
Köln-Nord 
und Neuss-Süd sind wieder aufgehoben worden. 
Auch der S-Bahn-Verkehr zwischen Köln und Neuss
 rollt wieder.
 

 



Mehrere Menschen mussten 
sich nach Angaben der Feuerwehr
wegen Haut- und Augenreizungen 
in ärztliche Behandlung begeben. 
Angrenzende Gebäude waren wegen 
des Feuers vorsorglich evakuiert worden. 
Die Höhe des Sachschadens steht noch 
nicht fest.

 

Feuerwehrchef
 Stephan Neuhoff bezeichnete das Feuer 
als größten Brandeinsatz in Köln 
seit Ende des Zweiten Weltkrieges. 
Rund 1200 Feuerwehrleute 
waren im Einsatz. Unterstützt wurden sie von 
Mitarbeitern 
des Technischen Hilfswerkes, 
des Deutschen Roten Kreuzes und von Kräften 
weiterer Hilfsorganisationen.
Auslöser des Feuers war 
nach Unternehmensangaben 
eine undichte Stelle in einem Ethylen-Rohr 
gewesen. 
Aus der defekten Leitung sei 
eine etwa 15 Meter hohe Stichflamme 
emporgeschossen. 
Das Feuer habe dann auf einen 3000 Kubikmeter 
großen 
Tank mit giftigem Acrylnitril übergegriffen.

 

Die Stadt Köln hat für Fragen 
der Bürgerinnen und Bürger 
zu dem Feuer bei der 
Firma INEOS in Köln-Worringen eine Hotline 
geschaltet, 
Tel. 0700-0221-1111.
(18.3.2008)


Ausforschen nur bei Bedrohung von Menschenleben erlaubt

Verfassungsgericht 
erlaubt 
Online-Durchsuchung 
unter Auflagen

http://www.rettet-das-internet.de/

                                                  


Karlsruhe/Berlin (AFP) 

- Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem 
Urteil zu Online-Durchsuchungen hohe Hürden für das 
staatliche Ausspähen von Computern gesetzt. 
Dem Urteil zufolge dürfen Computer von Verdächtigen mit 
Spionageprogrammen ausgeforscht werden 
- allerdings nur dann, wenn "überragend wichtige Rechtsgüter"
 wie Menschenleben oder der Bestand des Staates konkret 
gefährdet sind. Sowohl Bundesinnenminister 
Wolfgang Schäuble (CDU) als auch die Koalitionsfraktionen 
und Sprecher der Opposition begrüßten das Urteil. 
Allerdings wurde der Richterspruch dabei 
unterschiedlich interpretiert.

 

Die Verfassungsrichter stellten klar, 
dass Online-Durchsuchungen einer richterlichen 
Genehmigung bedürfen. Intime Daten aus dem 
Kernbereich privater Lebensgestaltung sollen möglichst 
nicht erhoben und dürfen auf keinen Fall verwertet werden. 
Das dem Verfahren zugrunde liegende 
NRW-Gesetz zu Online-Durchsuchungen erklärte 
Karlsruhe wegen zahlreicher Fehler für nichtig. 

Die Verfassungshüter entwickelten ein neues "
Grundrecht auf die Gewährleistung der 
Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer 
Systeme". 
Dieses sei immer dann anzuwenden, 
wenn ein staatlicher Zugriff "
es ermöglicht, einen Einblick in wesentliche Teile der 
Lebensgestaltung einer 
Person zu gewinnen oder gar ein 
aussagekräftiges Bild der Persönlichkeit zu erhalten". 

Schäuble sagte, er werde die Einführung der 
Online-Durchsuchung nun rasch vorantreiben. 
"Unter engen Voraussetzungen sind Online-Durchsuchungen 
möglich zur Abwehr schwerer Gefahren", fasste er den 
Richterspruch zusammen. Das decke sich mit der 
Auffassung des Innenministeriums. 

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) erklärte, 
die Richter hätten ihre Rechtsauffassung bestätigt, 
"dass bei einem mit ganz erheblichen 
Grundrechtseingriffen verbundenen 
Ermittlungsinstrument Verfahrenssicherungen auf 
hohem Niveau zum Schutz der Bürgerrechte 
eingezogen werden müssen". Das Innenministerium
 sei nun gefordert, "Formulierungen für das BKA-Gesetz 
vorzulegen, die diesen Ansprüchen genügen".

SPD-Fraktionschef Peter Struck verwies in Bonn auf die 
engen Grenzen, die die Karlsruher Richter den 
Ermittlern gesetzt haben. Es sei daher richtig gewesen, 
vor einem Gesetzesbeschluss das Urteil abzuwarten. 

Grünen-Parlamentsgeschäftsführer Volker Beck wertete 
das Urteil dagegen als "schallende Ohrfeige für 
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble". Von einem 
"tollen Tag für die Bürgerrechte in Deutschland" 
sprach Grünen-Fraktionsvize Christian Ströbele, 
von einem "Meilenstein der Rechtsgeschichte für 
Freiheit und Bürgerrechte" 
FDP-Chef Guido Westerwelle.

Deutsche Polizeigewerkschaft und Gewerkschaft der 
Polizei begrüßten die erfolgte Klarstellung. 
Sie forderten zugleich eine rasche Umsetzung der 
Online-Durchsuchung.

(27.2.2008)

Kleingeldsuche 
nicht mehr nötig


Handyparken 
jetzt auch in Köln

 

 



Autofahrer können ihren Parkschein für alle rund 30.000 öffentlichen, 
gebührenpflichtigen Stellplätze im gesamten Kölner Stadtgebiet seit 
Montag, 25. Februar nicht nur am Automaten, sondern auch mit dem Handy lösen. 
Die Suche nach Kleingeld und abgelaufenen Parkzeiten gehört damit der Vergangeheit an. 
Die Autofahrer rufen im Bedarfsfall einfach bei der Servicenummer an und melden sich wieder ab, 
wenn sie ihre Parkzeit beenden möchten. 

Um den mobilen Bürgerdienst nutzen zu können, ist eine einmalige 
kostenlose Registrierung notwendig - wahlweise im Internet unter
 www.koeln-parken.de 
oder telefonisch über die Nummer 01805-910092.

Der Autofahrer startet und beendet den Parkvorgang mit je einem 
Anruf bei der gebührenfreien Servicenummer von MobilZahlen 08000 222 77777: 
Nach der Anwahl gibt der Nutzer die sechsstellige Ziffernfolge der Parkzone ein, 
in der er sein Fahrzeug abstellt. Diese Ziffernfolge ist gut sichtbar an den 
Parkscheinautomaten ausgeschildert. Bezahlt werden müssen bei jedem 
Parkvorgang immer die normale Parkgebühr der Stadt und zusätzlich die 
Vorgangskosten von 18 Cent. Parallel zum Handy-Parken bleibt das Ziehen von 
Parkscheinen an den Automaten natürlich nach wie vor erhalten.  

Was sind Vorgangskosten?... ich sehe da nur eine Abzocke.

Ein Vorteil gegenüber dem Bezahlen mit Münzgeld, der sich schnell rechnet: 
Die Parkgebühren werden minutengenau abgerechnet. 
Auf Wunsch erinnert das System den Parkenden 15 Minuten vor Ablauf der Höchstparkdauer 
per SMS daran, zum Fahrzeug zurückzukehren und verhindert so mögliche Strafzettel. 
Einmal im Monat erhält der Nutzer eine Übersicht über seine 
Parkvorgänge und die Rechnung wird im Lastschriftverfahren abgebucht. (Foto: ddp) 

Weitere Städte folgen

(25.02.2008)

 

 

 

 
 
 
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