
Schön blöd
Ganove ließ Waffe auf Autositz liegen
Diesen Revolver vergaß der Ganove auf dem Beifahrersitz.

Von HENDRIK PUSCH und PETER KÄSMACHER
Kölns dümmster Verbrecher: Mit Haftbefehl gesucht, dieAbschiebung droht.
Und dann vergisst der Ganove seine Pistole auf dem Sitz des Autos.
Und brachte die Kripo damit erst auf seine Spur
Die Polizei stellte die Waffe sicher.

Ein Spaziergänger hatte den schwarzen Revolver auf dem
Parkplatz an der Neusser Landstraße in Worringen entdeckt
und die Polizei alarmiert.
Streifenbeamte machten sich ein Bild der Lage. Dann übernahm
die Kripo. Zwei Zivilbeamte observierten den blauen Citroën
Evasion.
Der Halter des Wagens: ein gesuchter Straftäter,
gegen den ein Haftbefehl läuft. Und ein Abschiebeverfahren.
Der Mann hatte sich den Behörden entzogen.
20.05.2009

Feuer & Explosion bei Ineos
Nach einer Explosion in einem Tanklager
des Chemiewerks Ineos in
Köln-Worringen war am Montag ein
Großbrand ausgebrochen.
Erst nach Stunden konnte das Feuer
gelöscht werden.
Die Flammen waren mehr als
10 Kilometer weit zu sehen.
Die A 57 war wegen starker
Rauchentwicklung über Stunden gesperrt
und auch der Betrieb zweier
S-Bahn-Linien musste eingestellt werden.
Mehrere Menschen mussten sich nach
Angaben der Feuerwehr wegen
Haut- und Augenreizungen in ärztliche
Behandlung begeben. Angrenzende Gebäude
waren wegen des Feuers vorsorglich
evakuiert worden.
Die Höhe des Sachschadens steht
noch nicht fest.
Auslöser des Feuers sei eine undichte
Stelle in einem Ethylen-Rohr gewesen,
sagte Ineos-Geschäftsführer Patrick Giefers.
Aus der defekten Leitung sei eine
etwa 15 Meter hohe Stichflamme
emporgeschossen.
Das Feuer habe auf einen großen
Tank mit giftigem Acrylnitril
übergegriffen und dort die
Explosion ausgelöst.
(18.3.2008)

Großbrand in Worringen
gelöscht
Mehrere Menschen wegen
Haut- und Augenreizungen behandel

Köln (ddp-nrw/ol). Nach dem Großbrand in einem
Tanklager des Chemiewerks Ineos in
Köln-Worringen sind Giftstoffe
in der Luft festgestellt worden.
Ein Sprecher der Feuerwehr sagte am Dienstag
auf
ddp-Anfrage, die Werte seien zwar unbedenklich.
Dennoch sollten Anwohner Fenster und Türen
schließen sowie die Klimaanlagen ausschalten.
Weitere Informationen erhalten
Bürger unter der Nummer des Bürgertelefons der Feuerwehr,
Ruf 0700 – 0221 – 1111
und unter der
Hotline der Firma Ineos,
Ruf 02133 – 5199333.
Inzwischen ist der am Montagnachmittag
ausgebrochene Großbrand gelöscht.
Der Feuerwehr sei
es in der Nacht gelungen,
die Flammen zu ersticken,
teilte die Stadt mit.
Die Sperrungen der
Autobahn 57 zwischen den Anschlussstellen
Köln-Nord
und Neuss-Süd sind wieder aufgehoben worden.
Auch der S-Bahn-Verkehr zwischen Köln und Neuss
rollt wieder.

Mehrere Menschen mussten
sich nach Angaben der Feuerwehr
wegen Haut- und Augenreizungen
in ärztliche Behandlung begeben.
Angrenzende Gebäude waren wegen
des Feuers vorsorglich evakuiert worden.
Die Höhe des Sachschadens steht noch
nicht fest.
Feuerwehrchef
Stephan Neuhoff bezeichnete das Feuer
als größten Brandeinsatz in Köln
seit Ende des Zweiten Weltkrieges.
Rund 1200 Feuerwehrleute
waren im Einsatz. Unterstützt wurden sie von
Mitarbeitern
des Technischen Hilfswerkes,
des Deutschen Roten Kreuzes und von Kräften
weiterer Hilfsorganisationen.
Auslöser des Feuers war
nach Unternehmensangaben
eine undichte Stelle in einem Ethylen-Rohr
gewesen.
Aus der defekten Leitung sei
eine etwa 15 Meter hohe Stichflamme
emporgeschossen.
Das Feuer habe dann auf einen 3000 Kubikmeter
großen
Tank mit giftigem Acrylnitril übergegriffen.
Die Stadt Köln hat für Fragen
der Bürgerinnen und Bürger
zu dem Feuer bei der
Firma INEOS in Köln-Worringen eine Hotline
geschaltet,
Tel. 0700-0221-1111.
(18.3.2008)

Ausforschen nur bei Bedrohung von Menschenleben erlaubt
Verfassungsgericht
erlaubt
Online-Durchsuchung
unter Auflagen
http://www.rettet-das-internet.de/

Karlsruhe/Berlin (AFP)
- Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem
Urteil zu Online-Durchsuchungen hohe Hürden für das
staatliche Ausspähen von Computern gesetzt.
Dem Urteil zufolge dürfen Computer von Verdächtigen mit
Spionageprogrammen ausgeforscht werden
- allerdings nur dann, wenn "überragend wichtige Rechtsgüter"
wie Menschenleben oder der Bestand des Staates konkret
gefährdet sind. Sowohl Bundesinnenminister
Wolfgang Schäuble (CDU) als auch die Koalitionsfraktionen
und Sprecher der Opposition begrüßten das Urteil.
Allerdings wurde der Richterspruch dabei
unterschiedlich interpretiert.
Die Verfassungsrichter stellten klar,
dass Online-Durchsuchungen einer richterlichen
Genehmigung bedürfen. Intime Daten aus dem
Kernbereich privater Lebensgestaltung sollen möglichst
nicht erhoben und dürfen auf keinen Fall verwertet werden.
Das dem Verfahren zugrunde liegende
NRW-Gesetz zu Online-Durchsuchungen erklärte
Karlsruhe wegen zahlreicher Fehler für nichtig.
Die Verfassungshüter entwickelten ein neues "
Grundrecht auf die Gewährleistung der
Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer
Systeme".
Dieses sei immer dann anzuwenden,
wenn ein staatlicher Zugriff "
es ermöglicht, einen Einblick in wesentliche Teile der
Lebensgestaltung einer
Person zu gewinnen oder gar ein
aussagekräftiges Bild der Persönlichkeit zu erhalten".
Schäuble sagte, er werde die Einführung der
Online-Durchsuchung nun rasch vorantreiben.
"Unter engen Voraussetzungen sind Online-Durchsuchungen
möglich zur Abwehr schwerer Gefahren", fasste er den
Richterspruch zusammen. Das decke sich mit der
Auffassung des Innenministeriums.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) erklärte,
die Richter hätten ihre Rechtsauffassung bestätigt,
"dass bei einem mit ganz erheblichen
Grundrechtseingriffen verbundenen
Ermittlungsinstrument Verfahrenssicherungen auf
hohem Niveau zum Schutz der Bürgerrechte
eingezogen werden müssen". Das Innenministerium
sei nun gefordert, "Formulierungen für das BKA-Gesetz
vorzulegen, die diesen Ansprüchen genügen".
SPD-Fraktionschef Peter Struck verwies in Bonn auf die
engen Grenzen, die die Karlsruher Richter den
Ermittlern gesetzt haben. Es sei daher richtig gewesen,
vor einem Gesetzesbeschluss das Urteil abzuwarten.
Grünen-Parlamentsgeschäftsführer Volker Beck wertete
das Urteil dagegen als "schallende Ohrfeige für
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble". Von einem
"tollen Tag für die Bürgerrechte in Deutschland"
sprach Grünen-Fraktionsvize Christian Ströbele,
von einem "Meilenstein der Rechtsgeschichte für
Freiheit und Bürgerrechte"
FDP-Chef Guido Westerwelle.
Deutsche Polizeigewerkschaft und Gewerkschaft der
Polizei begrüßten die erfolgte Klarstellung.
Sie forderten zugleich eine rasche Umsetzung der
Online-Durchsuchung.
(27.2.2008)
Kleingeldsuche
nicht mehr nötig
Handyparken
jetzt auch in Köln

Autofahrer können ihren Parkschein für alle rund 30.000 öffentlichen,
gebührenpflichtigen Stellplätze im gesamten Kölner Stadtgebiet seit
Montag, 25. Februar nicht nur am Automaten, sondern auch mit dem Handy lösen.
Die Suche nach Kleingeld und abgelaufenen Parkzeiten gehört damit der Vergangeheit an.
Die Autofahrer rufen im Bedarfsfall einfach bei der Servicenummer an und melden sich wieder ab,
wenn sie ihre Parkzeit beenden möchten.
Um den mobilen Bürgerdienst nutzen zu können, ist eine einmalige
kostenlose Registrierung notwendig - wahlweise im Internet unter
www.koeln-parken.de
oder telefonisch über die Nummer 01805-910092.
Der Autofahrer startet und beendet den Parkvorgang mit je einem
Anruf bei der gebührenfreien Servicenummer von MobilZahlen 08000 222 77777:
Nach der Anwahl gibt der Nutzer die sechsstellige Ziffernfolge der Parkzone ein,
in der er sein Fahrzeug abstellt. Diese Ziffernfolge ist gut sichtbar an den
Parkscheinautomaten ausgeschildert. Bezahlt werden müssen bei jedem
Parkvorgang immer die normale Parkgebühr der Stadt und zusätzlich die
Vorgangskosten von 18 Cent. Parallel zum Handy-Parken bleibt das Ziehen von
Parkscheinen an den Automaten natürlich nach wie vor erhalten.
Was sind Vorgangskosten?... ich sehe da nur eine Abzocke.
Ein Vorteil gegenüber dem Bezahlen mit Münzgeld, der sich schnell rechnet:
Die Parkgebühren werden minutengenau abgerechnet.
Auf Wunsch erinnert das System den Parkenden 15 Minuten vor Ablauf der Höchstparkdauer
per SMS daran, zum Fahrzeug zurückzukehren und verhindert so mögliche Strafzettel.
Einmal im Monat erhält der Nutzer eine Übersicht über seine
Parkvorgänge und die Rechnung wird im Lastschriftverfahren abgebucht. (Foto: ddp)
Weitere Städte folgen
(25.02.2008)

